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MahnungAktualisiert 8 months ago

Erfolgt die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Fall wird Klarna eine Mahngebühr in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten), gehen zu Lasten des Kunden.

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